Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Unbeschadet der geltenden nationalen Strafrechtsvorschriften und einer geordneten Rechtspflege ist es wichtig, die Grenze für den Schutz des Meldenden und anderer Personen, die in den Ereignismeldungen genannt sind, vor Nachteilen oder Strafverfolgung genau festzulegen.
Erwägungsgrund 39 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen