Erwägungsgrund 50 32014R0376
Die Regelungen über Datenverarbeitung und den Schutz natürlicher Personen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlament und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlament und des Rates sollten bei der Anwendung dieser Verordnung in vollem Umfang beachtet werden. Die Regelungen über den Zugang zu Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten bei der Anwendung dieser Verordnung in vollem Umfang beachtet werden, soweit es sich nicht um die Verbreitung von im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen Daten und Informationen handelt, die nach strengeren Zugangsregeln gemäß dieser Verordnung geschützt sind.