Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die in dieser Verordnung vorgesehene Erweiterung der Zuständigkeiten der Agentur zu unterstützen, sollte sichergestellt werden, dass die Agentur auch über ausreichende Ressourcen verfügt, um die ihr zusätzlich übertragenen Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können.
Erwägungsgrund 46 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen