Erwägungsgrund 45 32014R0376
Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Justizbehörden durch im Voraus getroffene Vereinbarungen zwischen diesen Behörden verstärkt und formalisiert werden, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen einschlägigen öffentlichen Interessen beachten und insbesondere den Zugang zu den und die Nutzung der in den nationalen Datenbanken enthaltenen Ereignismeldungen abdecken sollten.