Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Alle im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen sicherheitsbezogenen Informationen sollten den für die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt innerhalb der Union zuständigen Stellen, einschließlich der Agentur, und den für die Untersuchung von Unfällen und Störungen innerhalb der Union zuständigen Stellen zur Verfügung stehen.
Erwägungsgrund 24 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen