Erwägungsgrund 23 32014R0376
Diese Verordnung sollte auf Informationen über Ereignisse anwendbar sein, die in den Datenbanken der Organisationen, der Mitgliedstaaten und der Agentur gespeichert sind.
Diese Verordnung sollte auf Informationen über Ereignisse anwendbar sein, die in den Datenbanken der Organisationen, der Mitgliedstaaten und der Agentur gespeichert sind.