Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Dennoch sollten die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Entwicklung eines durch „Redlichkeitskultur“ geprägten Umfelds weiterhin die Option haben, das Verbot, in Verwaltungs- und Disziplinarverfahren die Ereignismeldungen als Beweismittel gegen die Meldenden zu verwenden, auf zivil- oder strafrechtliche Verfahren auszuweiten.
Erwägungsgrund 44 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen