Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Personen, die gemäß dieser Verordnung ein Ereignis gemeldet haben oder in einer Ereignismeldung genannt sind, sollten angemessen geschützt werden. In diesem Zusammenhang sollten Ereignismeldungen entpersonalisiert und Angaben zur Identität des Meldenden und der in der Ereignismeldung genannten Personen nicht in Datenbanken gespeichert werden.
Erwägungsgrund 35 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen