Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Alle sicherheitsbezogenen Informationen aus Ereignismeldungen, die in der Union erfasst worden sind, sollten zeitnah in den Europäischen Zentralspeicher übertragen werden. Dazu sollte die Erfassung von Informationen über Störungen, aber auch von Informationen zählen, die sich aus der Untersuchung von Unfällen und Störungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 ergeben.
Erwägungsgrund 22 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen