Erwägungsgrund 48 32014R0376
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte die Kommission die Agentur und das in dieser Verordnung genannte Netz von Luftfahrt-Sicherheitsanalysten konsultieren.
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte die Kommission die Agentur und das in dieser Verordnung genannte Netz von Luftfahrt-Sicherheitsanalysten konsultieren.