Art. 18a 32017R2403
Anwendungsbereich
Abweichend von Abschnitt 3 gilt dieser Abschnitt bis zum 31. Dezember 2019 für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs.
Abweichend von Abschnitt 3 gilt dieser Abschnitt bis zum 31. Dezember 2019 für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs.