Art. 38a 32017R2403
Anwendungsbereich
Abweichend von Titel III gilt dieser Titel bis zum 31. Dezember 2019 für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern.
Abweichend von Titel III gilt dieser Titel bis zum 31. Dezember 2019 für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern.