Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm sollte die Union und ihre Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die besten Talente und bestqualifizierten Kräfte anzuwerben, und dabei der Realität eines sehr intensiven internationalen Wettbewerbs Rechnung tragen.
Erwägungsgrund 23 32021R0695Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen