Erwägungsgrund 46 32021R0695
Der Accelerator sollte in seinen Mischfinanzierungs- und Beteiligungsfinanzierungsformen in enger Synergie mit dem Programm „InvestEU“ Projekte von KMU, darunter neugegründete Unternehmen, und in Ausnahmefällen von kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung finanzieren, die entweder noch keine Erträge erwirtschaften können, noch nicht rentabel sind oder noch keine ausreichenden Investitionen anziehen können, um den Geschäftsplan des jeweiligen Projekts umfassend umzusetzen. Solche förderfähigen Einrichtungen würden als nicht bankfähig gelten, auch wenn ein Teil ihres Investitionsbedarfs von einem oder mehreren Investoren, etwa einer Privatbank oder einer öffentlichen Bank, einem Family Office, einem Risikokapitalfonds oder einem Business Angel, hätte bereitgestellt werden können oder bereitgestellt werden könnte. So sollen mit dem Accelerator ein Marktversagen überwunden und vielversprechende, aber noch nicht bankfähige Einrichtungen finanziert werden, die sich mit bahnbrechenden, marktschaffenden Innovationsprojekten beschäftigen. Diese Projekte könnten, sobald sie bankfähig sind, im Rahmen des Programms „InvestEU“ finanziert werden.