Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist notwendig, die Mindestbedingungen für eine Teilnahme festzulegen, sowohl als allgemeine Regel, nach der ein Konsortium mindestens einen Rechtsträger aus einem Mitgliedstaat umfassen muss, als auch im Hinblick auf die Besonderheiten der Maßnahmenarten des Programms.
Erwägungsgrund 79 32021R0695Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen