Erwägungsgrund 88 32021R0695
Spezifische Herausforderungen in den Bereichen FuI sollten durch die Verleihung von Preisgeldern angegangen werden, gegebenenfalls auch durch gemeinsame oder geteilte Preisgelder, die von der Kommission bzw. einschlägiger Fördereinrichtung zusammen mit anderen Einrichtungen der Union, assoziierten Ländern, anderen Drittländern, internationalen Organisationen oder gemeinnützigen Rechtsträgern organisiert werden. Mit den Preisgeldern sollte die Verwirklichung der Ziele des Programms unterstützt werden.