Erwägungsgrund 80 32021R0695
Es ist notwendig, die Bedingungen für die Bereitstellung von Unionsmitteln für Teilnehmer an Maßnahmen im Rahmen des Programms festzulegen. Finanzhilfen sollten die Hauptform der Unterstützung im Rahmen des Programms darstellen. Sie sollten unter Berücksichtigung aller Formen von in der Haushaltsordnung festgelegten Beiträgen umgesetzt werden, einschließlich Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen oder Stückkosten, wobei weitere Vereinfachungen in Betracht gezogen werden. In der Finanzhilfevereinbarung sollten die Rechte und Pflichten der Begünstigten, gegebenenfalls einschließlich der Rolle und der Aufgaben des Koordinators, festgelegt werden. Bei der Ausarbeitung der Musterfinanzhilfevereinbarungen und allen anschließenden wesentlichen Änderungen an ihnen, unter anderem im Hinblick auf eine weitere Vereinfachung für die Begünstigten, sollte für eine enge Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten gesorgt werden.