Erwägungsgrund 78 32021R0695
Es ist möglich, dass die Verwendung sensibler Hintergrundinformationen oder der Zugang Unbefugter zu sensiblen Ergebnissen negative Auswirkungen auf die Interessen der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten haben. Für die Behandlung von vertraulichen Daten und von Verschlusssachen sollte daher das einschlägige Unionsrecht, einschließlich der Geschäftsordnungen der Organe, wie der Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission, gelten.