Erwägungsgrund 69 32021R0695
Die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse sollten die Erfordernisse des Programms angemessen widerspiegeln und die von den verschiedenen Interessenträgern sowie im Rahmen der mit Unterstützung unabhängiger externer Sachverständiger durchgeführten Zwischenbewertung von Horizont 2020 vorgebrachten Bedenken und Empfehlungen berücksichtigen.