Erwägungsgrund 72 32021R0695
Um wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten, sollte das Programm im Einklang mit Artikel 13 der Charta die Achtung der akademischen Freiheit in allen Ländern fördern, denen seine Mittel zugutekommen.
Um wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten, sollte das Programm im Einklang mit Artikel 13 der Charta die Achtung der akademischen Freiheit in allen Ländern fördern, denen seine Mittel zugutekommen.