Erwägungsgrund 58 32021R0695
Im Rahmen des gesamten Programms sollte kontinuierlich versucht werden, den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten zu verringern. Die Kommission sollte ihre Instrumente und Leitlinien weiter vereinfachen, so dass sie den Begünstigten einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand abverlangen. Insbesondere sollte die Kommission die Herausgabe einer Kurzfassung der Leitlinien in Erwägung ziehen.