Erwägungsgrund 26 32021R0695
Die umfassende und frühzeitige Einbeziehung aller Arten von Unternehmen in das Programm, von Einzelunternehmern und KMU bis hin zu Großunternehmen, dürfte wesentlich zur Verwirklichung der Programmziele und insbesondere zur Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen und Wachstum in der Union beitragen. Eine solche Einbeziehung der Wirtschaft sollte damit einhergehen, dass ihre Beteiligung an Maßnahmen mindestens in dem Maße unterstützt wird, wie es nach dem mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Rahmenprogramm „Horizont 2020“ (im Folgenden „Horizont 2020“) vorgesehen war.