Erwägungsgrund 86 32021R0695
Die wichtigsten Elemente des in Horizont 2020 angewendeten Systems zur Bewertung und Auswahl von Vorschlägen mit einem besonderen Schwerpunkt auf Exzellenz und gegebenenfalls auf „Wirkung“ und „Qualität und Effizienz der Durchführung“ sollten beibehalten werden. Die Vorschläge sollten auch weiterhin auf der Grundlage der Bewertung durch unabhängige externe Sachverständige ausgewählt werden. Das Bewertungsverfahren sollte so konzipiert sein, dass Interessenkonflikte und Befangenheit vermieden werden. Die Möglichkeit eines zweistufigen Einreichungsverfahrens sollte berücksichtigt werden, und gegebenenfalls könnten in der ersten Phase der Bewertung anonymisierte Vorschläge bewertet werden. Die Kommission sollte weiterhin gegebenenfalls unabhängige Beobachter in das Bewertungsverfahren einbeziehen. Für Pathfinder-Tätigkeiten und -Missionen und in anderen hinreichend begründeten Fällen gemäß dem Arbeitsprogramm kann die Notwendigkeit berücksichtigt werden, die Gesamtkohärenz des Projektportfolios zu gewährleisten, sofern die Vorschläge die geltenden Schwellenwerte überschritten haben. Die Ziele und Verfahren dafür sollten im Voraus veröffentlicht werden. Im Einklang mit Artikel 200 Absatz 7 der Haushaltsordnung sollten die Antragsteller Rückmeldungen über die Bewertung ihres Vorschlags erhalten, insbesondere sollten ihnen gegebenenfalls die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt werden.