Erwägungsgrund 82 32021R0695
Gemäß der Haushaltsordnung sollte das Programm die Grundlage für eine breitere Akzeptanz der üblichen Kostenrechnungsverfahren der Begünstigten für die Personalkosten und die Stückkosten für intern in Rechnung gestellte Waren und Dienstleistungen, auch für große Forschungsinfrastrukturen im Sinne von Horizont 2020, bilden. Die Möglichkeit der Verwendung von Stückkosten für intern in Rechnung gestellte Waren und Dienstleistungen, die nach den üblichen Buchführungspraktiken der Begünstigten berechnet werden und bei denen die tatsächlich anfallenden direkten und indirekten Kosten kombiniert werden, sollte allen Begünstigten offenstehen. In diesem Zusammenhang sollten die Begünstigten die Möglichkeit haben, die tatsächlich anfallenden indirekten Kosten, die auf der Grundlage von Zuweisungsschlüsseln berechnet werden, in diese Stückkosten für intern in Rechnung gestellte Waren und Dienstleistungen einzubeziehen.