Erwägungsgrund 76 32021R0695
Angesichts der Bedeutung, die der Bekämpfung des dramatischen Verlusts an biologischer Vielfalt zukommt, sollten FuI-Tätigkeiten im Rahmen des Programms zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des allgemeinen Ziels beitragen, in 2024 7,5 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des MFR für Biodiversitätsziele und in 2026 und 2027 10 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des MFR für Biodiversitätsziele bereitzustellen, wobei den bestehenden Überschneidungen zwischen Klima- und Biodiversitätszielen im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel Rechnung zu tragen ist.