Erwägungsgrund 17 32021R0695
Exzellenzinitiativen sollten darauf abzielen, die FuI-Exzellenz in den förderfähigen Ländern zu stärken, einschließlich durch die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Managementfähigkeiten im Bereich FuI sowie durch Preisgelder, durch Stärkung von Innovationssystemen sowie der Schaffung von FuI-Netzwerken, auch auf der Grundlage von durch unionsfinanzierten Forschungsinfrastrukturen. Um eine Finanzierung im Rahmen des Programmbereichs „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ des Teils „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ des Programms beantragen zu können, müssen die Antragsteller eindeutig nachweisen, dass die Projekte mit nationalen und/oder regionalen FuI-Strategien verbunden sind.