Erwägungsgrund 44 32021R0695
Der EIC sollte gemeinsam mit anderen Programmbereichen des Programms alle Innovationsformen — von inkrementellen über bahnbrechende bis hin zu disruptiven Innovationen — fördern, wobei besonderes Augenmerk auf marktschaffende Innovationen zu legen ist. Ziel des EIC sollte es sein, über seine Instrumente — Pathfinder und Accelerator — mit hohem Risiko verbundene Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf bahnbrechenden, disruptiven und technologieintensiven Innovationen, die das Potenzial haben, zu marktschaffenden Innovationen zu werden, zu ermitteln, zu entwickeln und einzuführen. Der EIC sollte durch eine kohärente und gestraffte Unterstützung das derzeitige Vakuum im Bereich der öffentlichen Unterstützung und privaten Investitionen für bahnbrechende Innovationen füllen. Die Instrumente des EIC erfordern spezielle rechtliche und verwaltungstechnische Funktionen, um seinen Zielen Rechnung tragen zu können, insbesondere in Bezug auf die Markteinführungsmaßnahmen.