Erwägungsgrund 63 32021R0695
Gemäß Artikel 94 des Beschlusses 2013/755/EU des Rates können natürliche Personen und Stellen eines überseeischen Landes oder Gebiets vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den mit dem Land oder Gebiet verbundenen Mitgliedstaat gelten, finanziell unterstützt werden.