Art. 46 32023R2124
Ferngesteuerte Unterwasserfahrzeuge (ROV)
(1)
Die Verwendung ferngesteuerter Unterwasserfahrzeuge (ROV) ist in dem Gebiet gemäß Artikel 38 untersagt.
(2)
Abweichend von Absatz 1 ist die Verwendung von ROV ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke im Rahmen des GFCM-Forschungsprogramms bis zum Ende dieses Programms zulässig.