Erwägungsgrund 47 32024R1252
Um eine weitere Koordinierung zu fördern, sollte die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Vorfeld ihrer Teilnahme an internationalen Foren, in denen solche strategischen Vorräte erörtert werden können, konsultiert werden insbesondere über die spezielle ständige Untergruppe des Ausschusses. Um die Komplementarität zwischen dieser Verordnung und anderen horizontalen oder themenspezifischen Instrumenten zu erhöhen, sollte die Kommission sicherstellen, dass die gesammelten und aggregierten Informationen an Überwachungs- oder Krisenmanagementmechanismen weitergegeben werden, wie an die vorgeschlagene Beratungsgruppe des Notfallinstruments für den Binnenmarkt, den durch die Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Halbleiter-Ausschuss, den durch Beschluss 2021/C 393 I/02 der Kommission eingerichteten HERA-Board oder den durch die Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates eingerichteten Ausschuss für Gesundheitskrisen.