Erwägungsgrund 50 32024R1252
Die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die Überwachung und die strategischen Vorräte führen nicht zu einer Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ersetzen nicht die bestehenden Mechanismen. Die Anreize zur Überwachung und Risikovorsorge sollten mit dem Unionsrecht im Einklang stehen. Gesetzgebungsakte der Union, wie der Vorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt, der darauf abzielt, Krisen, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen, zu antizipieren, abzumildern und auf sie zu reagieren, oder die Verordnung (EU) 2022/2372 können für kritische und strategische Rohstoffe im Falle einer Krise oder einer Bedrohung gelten, soweit diese kritischen Rohstoffe in den Anwendungsbereich dieser Rechtsakte fallen. Die Komplementarität und Kohärenz zwischen dieser Verordnung und den Kriseninstrumenten der Union sollten seitens der Kommission durch den Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Beratungs- und Leitungsgremien, die im Zuge dieser Rechtsakte eingerichtet wurden, sichergestellt werden.