Erwägungsgrund 33 32024R1252
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden über ausreichende Ressourcen und Personal verfügen, damit sie die ihnen auferlegten Fristen wirksam einhalten können. Mit Hilfe des Instruments für technische Unterstützung, das durch die Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Reformen, einschließlich des Ausbaus der Verwaltungskapazitäten im Zusammenhang mit dem nationalen Genehmigungsverfahren, wie zum Beispiel der zentralen Anlaufstelle, unterstützen.