Erwägungsgrund 66 32024R1252
Werden bei der Verwirklichung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele und Benchmarks für Kapazität und Diversifizierung keine Fortschritte erzielt, könnte dies darauf hindeuten, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Kommission sollte daher die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele und Benchmarks überwachen.