Erwägungsgrund 3 32024R1252
Vor diesem Hintergrund besteht bei unkoordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Gefahr, dass der Wettbewerb verzerrt und der Binnenmarkt fragmentiert wird, beispielsweise durch unterschiedliche Rechtsvorschriften für die Marktteilnehmer, einen unterschiedlichen Zugang zur Überwachung des Versorgungsrisikos, eine unterschiedliche Unterstützung nationaler Projekte oder durch die Schaffung von Hindernissen für den grenzübergreifenden Handel zwischen den Mitgliedstaaten mit kritischen Rohstoffen oder damit zusammenhängende Waren, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindert würde. Darüber hinaus reichen einzelne Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglicherweise nicht aus, um Versorgungsunterbrechungen bei kritischen Rohstoffen wirksam zu verhindern, oder sie sind möglicherweise weniger effizient, um dieses Ziel zu erreichen.