Erwägungsgrund 34 32024R1252
Die nach Unionsrecht erforderlichen Umweltprüfungen und -genehmigungen, auch in Bezug auf Wasser, Böden, Lebensräume und Vögel, sind integraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für ein Rohstoffprojekt und eine wesentliche Garantie, damit negative Umweltauswirkungen vermieden oder minimiert werden. Um jedoch sicherzustellen, dass das Genehmigungsverfahren für strategische Projekte vorhersehbar und fristgerecht ist, sollte jegliches Potenzial zur Straffung der erforderlichen Bewertungen und Genehmigungen ausgeschöpft werden, ohne das Umweltschutzniveau oder die Bewertungsqualität zu senken. Zu diesem Zweck sollten die erforderlichen Bewertungen im Rahmen eines gemeinsamen oder koordinierten Verfahrens gebündelt werden, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden. Darüber hinaus sollten die Projektträger und die zuständigen Behörden den Umfang der gebündelten Bewertung ausdrücklich vereinbaren, bevor diese durchgeführt wird, um unnötige Folgemaßnahmen zu vermeiden. Schließlich sollten die Projektträger in der Lage sein, für die Zwecke dieses gemeinsamen oder koordinierten Verfahrens mit einer einzigen Behörde zu interagieren.