Erwägungsgrund 28 32024R1252
Um die Komplexität zu verringern und die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, sollten Projektträger von Projekten im Bereich kritische Rohstoffe mit einer zentralen Anlaufstelle interagieren können, die für die Vereinfachung und Koordinierung des gesamten Genehmigungsverfahrens zuständig ist. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Anlaufstellen einrichten oder benennen, wobei sicherzustellen ist, dass die Projektträger nur mit einer einzigen zentralen Anlaufstelle interagieren müssen. Die Entscheidung, ob eine zentrale Anlaufstelle auch eine Behörde ist, die Genehmigungsentscheidungen trifft, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Um die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten ihre zentralen Anlaufstellen mit ausreichend Personal und Mitteln ausstatten. Darüber hinaus sollte der Projektträger die Möglichkeit haben, sich an eine zuständige Verwaltungsstelle innerhalb der zentralen Anlaufstelle zu wenden, damit er einen erreichbaren Ansprechpartner hat.