Erwägungsgrund 65 32024R1252
Strategische Projekte in Drittländern, insbesondere dort, wo es keine strategische Partnerschaft gibt, können für Investoren besonders riskant sein und oftmals stark von der politischen Unterstützung im Drittland abhängen. Dieses Problem kann durch eine verstärkte Risikoteilung zwischen interessierten Unternehmen, die im strategischen Interesse der Union handeln, entschärft werden. Daher sollte eine Unterstützung auch deshalb gewährt werden, damit Unternehmen, auch wenn sie als Konsortien agieren, unbeschadet der Anwendung des Artikels 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Zugang zu den Märkten in Drittländern erhalten, die nicht unter eine strategische Partnerschaft oder ein Freihandelsabkommen fallen. Eine solche Unterstützung könnte die Bereitstellung eines Unterstützungsnetzes umfassen, das ihnen bei der Kontaktaufnahme in dem betreffenden Drittland und beim Beschaffen von Informationen über lokale und regionale Gegebenheiten hilft.