Erwägungsgrund 31 32024R1252
Die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet wurde, enthält allgemeine Vorschriften für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, damit Bürger und Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, ohne durch unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet zu werden. Die Informationsanforderungen und -verfahren, die unter die vorliegende Verordnung fallen, sollten den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1724 entsprechen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die Projektträger eines strategischen Projekts im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 auf alle Verfahren im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren vollständig online zugreifen und diese auch auf diesem Wege abwickeln können.