Erwägungsgrund 59 32024R1252
Auf dem Unionsmarkt verkaufte kritische Rohstoffe werden oft hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Produktions- und Lieferkette zertifiziert. Die Zertifizierung kann im Rahmen eines breiten Spektrums öffentlicher und privater Zertifizierungssysteme mit unterschiedlichem Umfang und unterschiedlicher Strenge erzielt werden, was zu Verwirrung hinsichtlich der Art und des Wahrheitsgehalts von Behauptungen über die relative Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe führen kann, die auf der Grundlage einer solchen Zertifizierung in der Union in Verkehr gebracht werden. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zur Anerkennung von Zertifizierungssystemen zu erlassen, die als vertrauenswürdig angesehen werden sollten, um den zuständigen Behörden und Marktteilnehmern eine gemeinsame Grundlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe zu bieten. Anerkannt werden sollten nur Zertifizierungssysteme, die Bestimmungen für die Überprüfung und Überwachung der Regelkonformität durch unabhängige Dritte enthalten. Was den Umweltschutz angeht, sollten Zertifizierungssysteme Risiken abdecken, die beispielsweise Luft, Wasser, Boden, biologische Vielfalt und Abfallbewirtschaftung betreffen. Mit den Anforderungen bezüglich sämtlicher Nachhaltigkeitsaspekte sollte für ein hohes Maß an Sozial- und Umweltschutz gesorgt werden, und diese sollten Anforderungen mit dem Unionsrecht oder den in einem Anhang aufgeführten internationalen Instrumenten in Einklang stehen. Um für effiziente Verfahren zu sorgen, sollten Projektträger, die sich um die Anerkennung als strategische Projekte bewerben, die Möglichkeit haben, sich auf die Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungssystem als Nachweis dafür zu berufen, dass ihr Projekt nachhaltig durchgeführt wird und damit zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen beiträgt. Bei der Nutzung dieser Option sollten die anerkannten Zertifizierungssysteme allen Nachhaltigkeitsaspekten gerecht werden. Bei der Anerkennung solcher Zertifizierungssysteme sollte die Kommission die Erfahrungen berücksichtigen, die bei der Bewertung von Zertifizierungssystemen im Zusammenhang mit anderen Gesetzgebungsakten der Union gesammelt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung ähnlicher Zertifizierungssysteme im Zusammenhang mit den Verordnungen (EU) 2017/821 und (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates.