Erwägungsgrund 30 32024R1252
Um Klarheit über den Genehmigungsstatus strategischer Projekte zu schaffen und die Wirksamkeit von möglichen missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen, ohne dabei eine wirksame gerichtliche Überprüfung zu gefährden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für strategische Projekte zügig beigelegt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Antragsteller und Projektträger Zugang zu einfachen Streitbeilegungsverfahren haben und dass strategische Projekte in allen Gerichts- und Streitbeilegungsverfahren im Zusammenhang mit den Projekten mit Dringlichkeit behandelt werden, und soweit das nationale Recht solche Dringlichkeitsverfahren vorsieht.