Erwägungsgrund 62 32024R1252
Die Konformität von Produkten oder kritischen Rohstoffen sollten vom zuständigen Hersteller anhand der Anforderungen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Dauermagneten und der Erklärung des ökologischen Fußabdrucks kritischer Rohstoffe bewerten werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden, und diese Anforderungen sollten von den zuständigen nationalen Behörden wirksam durchgesetzt werden. Die Konformitäts- und Marktüberwachungsbestimmungen, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2009/125/EG eingeführt wurden, wurden entwickelt, um dieser Herausforderung zu begegnen und sollten daher auch für diese Anforderungen gelten. Der Kommission sollte daher die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen wo erforderlich im Zusammenhang mit dieser Verordnung Anwendung finden. Um eine optimale Nutzung der bestehenden Rechtsrahmen zu gewährleisten, sollte die Konformität von Produkten, die einer Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen, über das bestehende Typgenehmigungssystem durchsetzt werden.