Erwägungsgrund 45 32024R1787
Betreiber sollten den zuständigen Behörden größere Ausblas- und Abfackelvorgänge umgehend melden und diesen Behörden jedes Jahr ausführliche Berichte zu allen Ausblas- und Abfackelvorgängen vorlegen. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass die Ausblas- und Abfackelvorrichtungen und -geräte den im Unionsrecht festgelegten Standards entsprechen.