Erwägungsgrund 55 32024R1787
In den aktiven übertägigen Kohlebergwerken in der Union wird Braunkohle gefördert, wobei weniger Methan freigesetzt wird als in untertägigen Kohlebergwerken. Bei den Braunkohlebergwerken in der Union handelt es sich überwiegend um übertägige Kohlebergwerke, mit Ausnahme eines untertägigen Braunkohlebergwerks in einem Mitgliedstaat. Laut den Treibhausgasverzeichnissen der Union wurden 2019 von aktiven übertägigen Kohlebergwerken 166 Kilotonnen Methan freigesetzt, im Vergleich zu 828 Kilotonnen Methan aus untertägigen Kohlebergwerken. Die Messung von Methanemissionen aus übertägigen Kohlebergwerken ist schwierig, da sich das Methan in der Regel über ein weites Gebiet verbreitet. Deshalb werden die Methanemissionen aus übertägigen Kohlebergwerken trotz Verfügbarkeit geeigneter Technologien nur selten gemessen. Um die Methanemissionen aus übertägigen Kohlebergwerken zu ermitteln, können kohlebeckenspezifische Emissionsfaktoren sowie — präzisere — bergwerks- oder lagerstättenspezifische Emissionsfaktoren herangezogen werden, da Kohlebecken über Lagerstätten mit unterschiedlicher Methankapazität verfügen. Die Emissionsfaktoren können durch Messung des Gasgehalts der Flöze, von denen Proben aus Explorationsbohrkernen genommen werden, bestimmt werden. Methanemissionen in übertägigen Kohlebergwerken sollten von Bergwerksbetreibern somit anhand dieser Emissionsfaktoren quantifiziert werden.