Erwägungsgrund 62 32024R1787
In stillgelegten oder aufgegebenen Kohlebergwerken sollten bestehende bewährte Verfahren zur Verringerung von Methanemissionen zulässig sein, wie etwa Entwicklung von Geothermie- und Wärmespeicherprojekten in gefluteten Kohlebergwerken, Wasserkraftanwendungen in nicht gefluteten Kohlebergwerken, Abfangen von Methan durch Entgasung, Verwendung sicherheitsrelevanter Entgasungsvorrichtungen, Nutzung von Grubengas zur Energieerzeugung oder Aufstauung von Grubenwasser sowie andere mögliche Verwendungen.