Erwägungsgrund 80 32024R1787
Aus Gründen der Kohärenz sollte eine Liste der Arten von Verstößen, die mit Sanktionen belegt sind, erstellt werden. Um Kohärenz bei der Verhängung von Sanktionen in allen Mitgliedstaaten zu fördern, sollte außerdem eine nicht erschöpfende Liste gemeinsamer Richtkriterien für die Verhängung von Sanktionen erstellt werden. Die abschreckende Wirkung der Sanktionen sollte dadurch verstärkt werden, dass die Informationen über die von den Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen veröffentlicht werden können - wenn die Sanktionen gegen natürliche Personen verhängt werden, vorbehaltlich der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates.