Erwägungsgrund 74 32024R1787
Es sollten Instrumente, einschließlich Dialogen über Vorgänge mit extrem hohen Emissionen, Entscheidungen über die Gleichwertigkeit der Überwachung, Meldung und Prüfung sowie der Annahme von Kooperationsrahmen in Erwägung gezogen werden, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Verpflichtungen für Importeure sowie für in Drittländern niedergelassene Erzeuger oder Exporteure, die Rohöl, Erdgas oder Kohle in die Union liefern, sicherzustellen. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Instrumente für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorzuschlagen. Für die Annahme dieser Instrumente sollten die einschlägigen Bestimmungen der Verträge gelten.