Erwägungsgrund 78 32024R1787
Um eine harmonisierte Durchführung dieser Verordnung sicherzustellen und einen gemeinsamen technischen Rahmen für alle Akteure der Öl-, Gas- und Kohlesektoren zu schaffen, sollte die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates erwägen, die einschlägigen europäischen Normungsorganisationen aufzufordern, harmonisierte Standards für die Messung und Quantifizierung von Methanemissionen in den Öl-, Gas- und Kohlesektoren, für LDAR-Untersuchungen und für Ausblas- und Abfackelvorrichtungen zu erarbeiten. Diese Standards sollten für die Zwecke der Anwendung dieser Verordnung verbindlich werden, damit ein harmonisiertes Vorgehen zwischen den Betreibern, Unternehmen und Bergwerksbetreibern und den Einrichtungen, die in die Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung einbezogen sind, insbesondere der Kommission, den zuständigen Behörden und den Prüfstellen, sichergestellt wird. Ist es nicht möglich, harmonisierte Standards zu verwirklichen, oder können sie nicht die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung gewährleisten, sollte die Kommission ermächtigt werden, technische Vorschriften zu erlassen, um die erforderlichen Anforderungen abzudecken. Bis zum Zeitpunkt der Anwendung dieser Standards oder technischen Vorschriften sollten sich die Betreiber, Unternehmen und Bergwerksbetreiber an die dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren der Industrie halten und die beste verfügbare Technologie verwenden.