Erwägungsgrund 52 32024R1787
Gegenwärtig gibt es keine unionsweiten spezifischen Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Methanemissionen im Kohlesektor, obwohl verschiedenste Technologien zur Emissionsminderung verfügbar sind. Es gibt keine europäische oder internationale Norm für die kohlespezifische Überwachung, Berichterstattung und Prüfung. In der Union ist die Berichterstattung über die Methanemissionen der Kohleindustrie Teil der Berichterstattung der Mitgliedstaaten über Treibhausgasemissionen. Die Daten von untertägigen Kohlebergwerken sind außerdem im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister enthalten, das durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde