Erwägungsgrund 81 32024R1787
Da in den Bestimmungen vorgesehen ist, dass Investitionen seitens der regulierten Unternehmen bei der Festlegung der Tarife zu berücksichtigen sind, sollte die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates dahingehend geändert werden, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit der Bereitstellung einer Reihe von Indikatoren und Referenzwerten beauftragt wird, mit deren Hilfe die Investitionskosten je Einheit im Zusammenhang mit der Messung, Quantifizierung, Überwachung, Meldung, Prüfung und Reduzierung der Methanemissionen bei vergleichbaren Projekten verglichen werden können.