Erwägungsgrund 100 32024R0792
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Daher sollte ein unabhängiger Prüfungsausschuss eingesetzt werden, der die Kommission über etwaige Fälle von Misswirtschaft im Zusammenhang mit den Mitteln informiert. Diese Informationen sollten dem OLAF und gegebenenfalls den zuständigen ukrainischen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission sollte befugt sein, mit Unterstützung der Delegation der Union regelmäßig zu überprüfen, wie die Ukraine die Mittel während des gesamten Projektzyklus verwendet. Der Prüfungsausschuss sorgt für einen regelmäßigen Dialog und eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof sowie mit der Rechnungskammer der Ukraine.